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Tierhaltung, Beantragung einer Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.

Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890. Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.

Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.

keine

  • Personalausweis oder Pass (Kopie)
  • ggf. Kopie der Gründungsurkunde
  • ggf. Pacht-/Kaufvertrag

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

AdresseAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
+49 981 8908-0+49 981 8908-0
+49 981 8908-1026+49 981 8908-1026

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)