Agrarförderungsprogramme, Stellung eines Mehrfachantrags
Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.
Folgende Förderungen können beantragt werden:
- Direktzahlungen
- Einkommensgrundstützung
- Umverteilungseinkommensstützung
- Junglandwirte-Einkommensstützung
- Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
- Zahlung für Mutterkühe
- Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
- Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
- Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
- Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
- Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
- Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
- Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.
keine
- GAP-Direktzahlungen-Gesetz
- GAP-Konditionalitäten-Gesetz
- GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz
- GAP-Direktzahlungen-Verordnung
- GAP-Konditionalitäten-Verordnung
- GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystemverordnung
- GAP-Ausnahmenverordnung
- GAP-Strategieplan für die Förderperiode 1023 bis 2027 in überarbeiteter Fassung vom 30.09.2022
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
AdresseAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)