Lebenslagen: Bürgerserviceportal Schnelldorf

Seitenbereiche

Rathaus
Lebenslagen

Versicherungen für Mitarbeiter

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung anmelden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.