Lebenslagen: Bürgerserviceportal Schnelldorf

Seitenbereiche

Rathaus
Lebenslagen

Anzeige des Sterbefalls

Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.