Lebenslagen: Bürgerserviceportal Schnelldorf
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Sozialabgaben
Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Leistungen
Gesetzliche Rentenversicherung, Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
Rentenversicherung, Auskunft und Beratung
Arbeitslosenversicherung, Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung, Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
Gesetzliche Rentenversicherung, Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen
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