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Umwelttechnische Berufe, Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation

Die umwelttechnischen Berufe sowie die entsprechenden Meisterfortbildungen sind nicht reglementiert. Sie können aber die Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation beantragen.

Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in der öffentlichen Wasserversorgung, der Abwasserableitung oder -entsorgung, oder der Kreislaufwirtschaft im Ausland erworben haben und verantwortliche Tätigkeiten als Fachkraft oder Meister in den Umwelttechnischen Berufen ausüben möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen. Umwelttechnische Berufe sind: • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Wasserversorgung • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft • Umwelttechnologe und Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen • Geprüfte/r Wassermeister/in • Geprüfte/r Abwassermeister/in • Geprüfte/r Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung • Geprüfte/r Meister/in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie • im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und – im Bereich der reglementierten Berufe – im Ausbildungsstaat zur Ausübung des Berufs berechtigt sind und • beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden. Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet. Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.

Vor der schriftlichen Antragstellung bei der Bayerische Verwaltungsschule empfehlen wir ihnen vorab ein Beratungsgespräch und Sie stellen dann Ihren Antrag auf Anerkennung! Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Im Beratungsgespräch werden folgende Punkte geklärt: • Ist mein gewählter Beruf korrekt? • Anerkennung als Fachkraft oder Meister? • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab? • Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen? • Welche Alternativen gibt es wenn nötige Dokumente nicht vorhanden sind? • Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung? • Was kann ich tun, wenn ich keine Anerkennung erhalte? • Welche Möglichkeiten zur Qualifizierung gibt es? Sie haben schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, ob Sie weiter e Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen. Der Antrag ist dann bei der Bayerischen Verwaltungsschule formlos schriftlich und mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Über den Antrag entscheidet die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle.

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Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.

Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren

In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.

In den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbewirtschaftung sind auch fachspezifische, weitergehende elektrotechnische Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, ohne die eine Anerkennung nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass für diesen Beruf ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich sind um zwischen Anforderung, Empfehlung, Zulässigkeit und Möglichkeit unterscheiden zu können. Die Qualifikation der Meister/Meisterinnen schließt die Befähigung zur Ausbildung der entsprechenden Fachkräfte mit ein.

  • Abschlusszeugnisse und Fächerübersichten

    Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.

  • Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)

    Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.

  • Identitätsnachweis

    Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

  • Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse

    z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)

  • Bescheid und Briefe anderer zuständiger Stellen in Deutschland

    Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.

  • Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
  • Verordnung über die Berufsausbildung in den Umwelttechnischen Berufen
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Bayerische Verwaltungsschule

AdresseBayerische Verwaltungsschule
Ridlerstraße 75
80339 München
+49 89 54057-0+49 89 54057-0
+49 89 54057-199+49 89 54057-199

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)