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Honorar-Finanzanlagenberater/-in, Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater/in tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK.
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der IHK entnehmen.

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

  • § 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 1 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

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Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)