UV-Bestrahlungsgeräte, Überwachung der Betreiber
Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.
Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.
Die Gewerbeaufsicht
- überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
- überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
- überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
Regierung von Mittelfranken
AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
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+49 981 53-1456+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)