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Radikalisierungsprävention, Beantragung einer Förderung für Projekte

Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Es muss

  • ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
  • bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.

Es kann Kontakt zum "Referat VI2 - Radikalisierungsprävention" im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgenommen werden, um das Interesse und die Möglichkeiten einer etwaigen Förderung abzuklären.

Bei gegenseitigem Einvernehmen werden die Formulare (Antragsformulare) von der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, zur Förderung zugesandt.

Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen, die Anlagen zum Antrag vollständig auszufüllen.

Für Rückfragen steht die Bewilligungsbehörde im Verfahren stets zur Verfügung.

31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.

Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

keine

etwa sechs Wochen

Das Projekt wird (sofern zutreffend) im Bereich der Prävention ein Partner in "Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus" bzw. dem „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“. Die Projektträger werden entsprechend zu Veranstaltungen, Vernetzungstreffen usw. eingeladen. Der ständige Austausch mit den bayernweiten Strukturen wird erwartet. 

  • Projektkonzept mit Antragsunterlagen

  • Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung (Radikalisierungspräventionsrichtlinie – RPR)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

AdresseBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9
80797 München
+49 89 1261-01+49 89 1261-01
+49 89 1261-1122+49 89 1261-1122

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)