Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs, Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.