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Prüfungswesen, Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle. 

Bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).

Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der  Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.

Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.

  • Art. 106 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 105 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 43 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
  • Art. 10 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO)
  • § 9 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)