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Öffentlicher Personennahverkehr, Informationen zum Marketing

Durch Marketing (z.B. durch Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung, Tarifgestaltung oder Produktpolitik) sollen die Verkehrsteilnehmer zum Umsteigen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. zur verstärkten Nutzung bewegt werden.

Nähere Informationen über das Marketing Ihres Landkreises und/oder Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

  • §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)

Gemeinde Schnelldorf

AdresseGemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33+49 7950 9801-33

Gemeinde SchnelldorfOrt
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)