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Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

  • Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Gemeinde Schnelldorf

AdresseGemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33+49 7950 9801-33

Gemeinde SchnelldorfOrt
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)