Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Schnelldorf

Seitenbereiche

Rathaus
Dienstleistungen

Lebensmittelchemiker/-in, Beantragung der Anerkennung der Berufsqualifikation

Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" und in Deutschland als Angehöriger eines Mitgliedstaats der EU/EWR bzw. eines Drittstaates benötigen Sie eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung.

Zur Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" bzw. "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie eines Drittstaates eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung. Bayernweit zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Regierung von Oberbayern.

keine

ca. 150 Euro

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrungin beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer

  • Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich Geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh)

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)