Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung, Beantragung einer Genehmigung
Die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.