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Führungszeugnis, Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger

Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.

Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen verpflichtet einen dem deutschen Führungszeugnis vergleichbaren Nachweises zu erbringen (z. B. eines amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Dieser Nachweis muss bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat beantragt werden.

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger ein deutsches Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Zuständige Behörde im Herkunftsland

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