Hochschule, Beantragung einer Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an nichtstaatlichen Hochschulen
Die Beschäftigung von hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an nichtstaatlichen Hochschulen bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
