Hochschule, Beantragung der staatlichen Feststellung zum Betrieb von Niederlassungen außerbayerischer staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen und Bildungseinrichtungen
oder sonstiger Einrichtungen mit Studienangebot in Bayern.
Sie müssen die Feststellung der Berechtigung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und die Abnahme von Hochschulprüfungen beantragen.