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Beauftragte der Gemeinde, Bestellung oder Wahl

Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.

Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/r
  • Jugendbeauftragte/r
  • Familienbeauftragte/r
  • Seniorenbeauftragte/r
  • Gleichstellungsbeauftragte/r
  • Umweltschutzbeauftragte/r
  • Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/in
  • Kulturbeauftragte/r
  • Antikorruptionsbeauftragte/r
  • Integrationsbeauftragte/r
  • Energiebeauftragte/r
  • Feldgeschworene/r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

Gemeinde Schnelldorf

AdresseGemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33+49 7950 9801-33

Gemeinde SchnelldorfOrt
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)