Kreistag, Informationen zu Sitzungsniederschriften
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.
- Art. 48 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Landratsamt Ansbach
AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
