Gemeinderatssitzung, Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
- Art. 54 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Gemeinde Schnelldorf
AdresseGemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33+49 7950 9801-33
Gemeinde SchnelldorfOrt
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)