Laienmusik, Beantragung der Anerkennung als Leiter/-in im Laienmusizieren
Sie können die Anerkennung als Leiter/-in im Laienmusizieren beantragen.
Absolventen/-innen einer zweijährigen Vollzeit-Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik sind berechtigt, sich als "staatlich geprüfte Ensembleleiter/-innen" zu bezeichnen. Eine vergleichbare Qualifikation können aktive Leiter/-innen oder Dirigenten/-innen von Laienmusikensembles erwerben, wenn sie - berufsbegleitend - einen entsprechenden Lehrgang an einer bayerischen Musikakademie absolvieren.
Die elf in Bayern bestehenden Berufsfachschulen für Musik vermitteln in zweijährigem Vollzeitunterricht eine Ausbildung, die vornehmlich zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Bereich der Laienmusik und der nebenamtlichen Kirchenmusik befähigt.
Auf Wunsch der Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrats wurde der Erwerb einer vergleichbaren Qualifikation für entsprechend qualifizierte Leiter/innen von Laienmusikensembles ermöglicht, die keine Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik bzw. keine sonstige gleich- oder höherwertige Musikausbildung absolviert haben.
Die Lehrgänge werden von den Laienmusikverbänden in Zusammenarbeit mit einer der drei bayerischen Musikakademien und nach Möglichkeit mit einer Berufsfachschule für Musik durchgeführt.
Nach bestandener Prüfung kann das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Anerkennung als Leiter/innen im Laienmusizieren aussprechen. Ein entsprechender Antrag ist über den zuständigen Laienmusikverband an das Staatsministerium zu richten.
Die staatliche Anerkennung wird für folgende Laienmusikkategorien erteilt:
- Chorleiter(in),
- Kinder- und Jugendchorleiter(in),
- Pop- und Gospelchorleiter(in),
- Dirigent(in) von Blasorchestern,
- Leiter(in) von Spielmannszügen,
- Leiter(in) von Akkordeonorchestern,
- Leiter(in) von Zupfmusik-Ensembles,
- Leiter(in) von Zither-Ensembles und
- Dirigent(in) von Liebhaberorchestern.
Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs an einer bayerischen Musikakademie mit erfolgreicher Abschlussprüfung gemäß der vom Bayerischen Musikrat erlassenen Prüfungsordnung oder erfolgreiche Absolvierung einer mindestens gleichwertigen Einrichtung und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch andauernde Tätigkeit als Leiter (Dirigent oder stellvertretender Dirigent) eines Laienmusikensembles.
Keine
Die Lehrgangskosten werden von den Verbänden gefördert. Die staatliche Anerkennung ergeht kostenfrei.
- Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs an einer bayerischen Musikakademie oder einer gleichwertigen Einrichtung
- Antragsformular für Leiter/innen im Laienmusizierenerhältlich beim zuständigen Laienmusikverband oder beim Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- § 65 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik - BFSO Musik)