Universität, Forschung
Die Forschung als gesetzliche Aufgabe der Universitäten umfasst die gesamte Bandbreite von den Grundlagen bis zu anwendungsorientierten Vorhaben. Die Zusammenarbeit mit den in Bayern beheimateten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie zahlreichen mittelständischen und Großunternehmen zählt zu den maßgeblichen Faktoren, die die günstige wirtschaftlich-technologische Stellung Bayerns im deutschen und europäischen Vergleich ausmacht.
Die Anziehungskraft der bayerischen Universitäten ist nach wie vor groß, ihr Ausbildungsangebot umfassend. Die Universitäten bilden hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs aus und sind in nationalen und internationalen Wettbewerben um Forschungsfördermittel erfolgreich.
Nähere Informationen über einzelne Forschungsthemen sind über die Homepages der bayerischen Universitäten erhältlich.
- Art. 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
- Art. 6 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)