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Kommunaler Hochbau, Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:

  • fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
  • Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
  • Baubegehung
  • Werkplanung
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Abrechnung
  • Raumbuch
  • Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
  • CAD-Aufnahmen
  • Ermittlung von Gebäudedaten

  • Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)

Gemeinde Schnelldorf

AdresseGemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33+49 7950 9801-33

Gemeinde SchnelldorfOrt
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

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