Waffenprüfung, Durchführung
Waffen müssen vor ihrer Verwendung auf Sicherheit überprüft werden. Das Waffengesetz regelt im öffentlichen Interesse den rechtmäßigen Besitz und die Verwendung von Waffen; das Beschussgesetz hingegen regelt im Interesse der Sicherheit des Waffenverwenders die Beschusspflicht von Handfeuerwaffen, Böllern, Einsteckläufen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen.
Die Prüfung von Handfeuerwaffen umfasst
- Vorprüfung,
- Beschuss,
- Nachprüfung und
- Stempelung.
Bei der Vorprüfung wird festgestellt, ob die Waffen richtig gekennzeichnet, funktionssicher und maßhaltig sind. Ferner wird eine Sichtprüfung vorgenommen. Die Haltbarkeitsprüfung (Beschuss) erfolgt mit Prüfmunition, deren Gasdruck 30 Prozent über dem maximal zulässigen Gasdruck für die Gebrauchsmunition liegt. Bei der Nachprüfung wird festgestellt, ob sich beim Beschuss unzulässige Veränderungen der Abmessungen oder Mängel eingestellt haben. Nach der bestandenen Prüfung werden die Waffen mit dem Beschusszeichen, dem Ortszeichen des Beschussamts und dem Jahreszeichen gestempelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
- § 5 Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
- Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)
- Waffengesetz (WaffG)