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Steuerberater/Steuerberaterin, Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung

Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.

Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.

Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist. 

Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.

Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

keine

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

  • § 69 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Steuerberaterkammer Nürnberg

AdresseSteuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
+49 911 94626-0+49 911 94626-0
+49 911 94626-30+49 911 94626-30

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)