Nahversorgung, Anforderung einer Stellungnahme zu regionalen Projekten
Zur Beantragung einer Förderung für regionale Projekte zur Nahversorgung ist eine Stellungnahme der Heimatagentur an der zuständigen Regierung notwendig.
Die Bayerische Staatsregierung will die regionale Nahversorgung stärken. Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
Bevor ein entsprechender Förderantrag bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden kann, muss vom Antragsteller eine Stellungnahme von der bei der jeweiligen Bezirksregierung verorteten Heimatagentur eingeholt werden.
Eine Förderung nach der Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie und damit die Erteilung einer positiven Stellungnahme durch die Heimatagentur kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vernetzung von Handelspartnern unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
- sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Einbindung digitaler Angebote zur Darstellung der Nahversorgung und der Direktvermarktung von regionalen Produkten sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Versorgungsangebots oder
- Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Vermarktungs-, Bezahl- und Logistikideen (zum Beispiel Online-Plattformen, Online-Handel, Markthallen, Bauernmärkte, Lieferdienste) bei denen Kleinst- und Kleinunternehmen des Ernährungshandwerks und der Landwirtschaft eingebunden werden
Es ist eine Projektbeschreibung zu erstellen und bei der jeweils zuständigen Regierung einzureichen. Zur Erstellung der Projektbeschreibung ist das bereitgestellte Formular zu verwenden.
Die Beantragung einer Förderung ist nur von 01.04.2023 bis 30.09.2024 möglich. Die notwendige Stellungnahme sollte mindestens zwei bis vier Wochen vor Antragstellung angefordert werden.
voraussichtlich 2 bis 4 Wochen
- Projektbeschreibung
(siehe unter "Formulare")
- Kommunaler Beschluss
(sofern vorhanden)
- Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung; Aus dem Landkreis – für den Landkreis (Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie)