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LIFE-Programm, Beantragung einer Förderung

Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für die Umwelt.

Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.

Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:

Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:

  • Natur und Biodiversität;
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.

Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme

  • Klimaschutz und Klimaanpassung;
  • Energiewende.

Mittelempfänger

Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.

  • Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)