LIFE-Programm, Beantragung einer Förderung
Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für die Umwelt.
Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.
Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:
Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:
- Natur und Biodiversität;
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.
Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme
- Klimaschutz und Klimaanpassung;
- Energiewende.
Mittelempfänger
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.
- Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)