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Raumbeobachtung, Durchführung

Die Landesplanungsbehörden erfassen, verwerten und überwachen fortlaufend die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen.

Gute Planung ist auf verlässliche Informationen angewiesen. Wichtig ist deshalb, raumbedeutsame Tatbestände und Entwicklungen fortlaufend zu erfassen, zu verwerten und zu überwachen.

Die Raumbeobachtung liefert aktuelle Informationen zu den Standort- und Lebens­bedingungen bzw. raumbedeutsamen Entwicklungen in Bayern in Form von Daten, Grafiken und Karten sowie erläuternden Texten. Sie nutzt dabei Daten der amtlichen Statistik sowie Geodaten (Geobasis- und Geofachdaten).

Das Rauminformationssystem Bayern (RISBY), ein geographisches Informationssystem, ist das Fachauskunftssystem der Landes- und Regionalplanung in Bayern. Zum Inhalt gehören u.a. das Raumordnungskataster (nur behördenintern), Regionalplan und Landesentwicklungsprogramm sowie diverse Landkarten und Luftbilder der Bayerischen Vermessungsverwaltung.

Im "Raumordnungsbericht" und in den "Daten zur Raumbeobachtung" werden die Informationen veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").

  • Art. 31 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLpIG)

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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)